Impressum
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Angaben gemäß § 5 TMG
Sascha Hornung (Einzelunternehmer)
Immobilien Hornung
Wilhelm Fischer Straße 18
63454 Hanau
Kontakt
Telefon: 06181-3060188
E-Mail: info@immobilien-hornung.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE344744742
Aufsichtsbehörde
Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:
Main-Kinzig-Kreis-32.5 Gewerbe
Postfach 1465
63569 Gelnhausen
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Hiscox
Versicherungen
Bernhard-Wicki-Str. 3
80636 München
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Redaktionell Verantwortlicher
Immobilien Hornung
Sascha Hornung (Einzelunternehmer)
Wilhelm Fischer Straße 18
63454 Hanau
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie obig stehenden Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Haftung für Inhalte
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Urheberrecht
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Immobilien Hornung – Sascha Hornung (Einzelunternehmer)
§ 1 Haftung für Angaben Dritter
Alle Angaben erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen und beruhen auf den uns von unseren Auftraggebern übermittelten Informationen. Hinsichtlich der vertragsrelevanten Objekte ist Immobilien Hornung auf die Auskünfte von Verkäufern, Vermietern, Bauherren, Bauträgern sowie von Behörden angewiesen. Eine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser Informationen kann daher – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – nicht übernommen werden.
Ebenso wird keine Gewähr für die Bonität der Eigentümer oder Interessenten übernommen. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. Geschäftsbeziehungen gilt als Auftragserteilung und Anerkennung dieser Geschäftsbedingungen. Unsere Pflichten ergeben sich im Übrigen aus den gesetzlichen Regelungen und den berufsüblichen Gepflogenheiten.
§ 2 Beratungsleistungen
Grundsätzlich berechnet Immobilien Hornung dem Kunden/Auftraggeber sämtliche Beratungsleistungen mit einem Stundensatz von 90,00 € zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Hierunter fallen insbesondere alle Leistungen, die nicht durch eine Provision abgedeckt sind, etwa wenn kein Kauf- oder Mietvertrag zustande kommt oder keine entsprechende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Erstberatung ist kostenfrei, sofern daraus innerhalb von vier Wochen eine Zusammenarbeit oder ein Folgegeschäft mit Immobilien Hornung entsteht. Kommt innerhalb dieses Zeitraums keine Zusammenarbeit zustande, behalten wir uns vor, die Erstberatung ebenfalls mit dem oben genannten Stundensatz abzurechnen.
§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe unserer Angebote oder vertraulicher Objektinformationen an Dritte ist nicht gestattet. Kommt es infolge einer unautorisierten Weitergabe zum Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrags durch einen Dritten, wird der ursprüngliche Empfänger provisionspflichtig.
Die Angebote sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, auch an beratende Personen, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung in Textform durch Immobilien Hornung erlaubt.
Hinweis zum Datenschutz: Personenbezogene Daten dürfen nur mit Einwilligung gemäß DSGVO an Dritte weitergegeben werden.
§ 4 Kontaktaufnahme & Besichtigungen
Die Kontaktaufnahme zwischen Interessenten und Verkäufern/Vermietern erfolgt ausschließlich über Immobilien Hornung. Direktverhandlungen sind nur nach vorheriger Abstimmung zulässig und Immobilien Hornung ist über deren Verlauf und Ausgang zu informieren.
Besichtigungen dürfen nur nach Absprache mit Immobilien Hornung und dem jeweiligen Eigentümer/Vermieter stattfinden.
Verbindlich vereinbarte Besichtigungstermine sind vom Interessenten einzuhalten. Sagt der Interessent den Termin nicht mindestens 5 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt ab, behält sich Immobilien Hornung vor, eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 150,00 € inkl. An- und Abfahrt sowie entgangenem Zeitaufwand in Rechnung zu stellen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.
§ 5 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein angebotenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, gilt der Nachweis von Immobilien Hornung als ursächlich für einen etwaigen Vertragsabschluss.
§ 6 Angebote und Zwischenverkauf
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf oder Zwischenvermietung bleibt vorbehalten.
§ 7 Provisionsanspruch
Kommt es durch den Nachweis oder die Vermittlung von Immobilien Hornung zum Abschluss eines Kauf-, Miet-, Pacht- oder sonstigen Vertrages, ist der Auftraggeber provisionspflichtig. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Erstkontakt zwischen den Vertragsparteien nachweislich auf einen Hinweis oder Nachweis von Immobilien Hornung zurückzuführen ist.
Die Höhe, Fälligkeit und Aufteilung der Provision werden in jedem Einzelfall frei zwischen den Vertragsparteien und Immobilien Hornung verhandelt und in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten. Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, gilt die ortsübliche Vergütung für Maklerleistungen als vereinbart.
Bei Wohnraummietverhältnissen mit Verbrauchern findet das Bestellerprinzip gemäß § 2 Abs. 1a WohnVermittG Anwendung; provisionspflichtig ist ausschließlich der Auftraggeber.
Die Provision wird mit Abschluss des Vertrages fällig, unabhängig davon, ob die Vertragsbedingungen von den im Angebot genannten Konditionen abweichen oder der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt.
Kommt es im Nachhinein zur Rückabwicklung des Vertrages aus Gründen, die Immobilien Hornung nicht zu vertreten hat, bleibt der Provisionsanspruch unberührt. Schadensersatzansprüche gegen Immobilien Hornung sind insoweit ausgeschlossen.
§ 8 Gerichtsstand & Rechtswahl
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist – Hanau am Main. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
§ 9 Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle durch Immobilien Hornung erstellten Inhalte, insbesondere Exposés, Texte, Fotografien, Grundrisse, Visualisierungen, Videos sowie sonstige Dokumente und Materialien unterliegen dem Urheberrecht und bleiben auch nach Beendigung einer Zusammenarbeit oder Vertragsverhältnis uneingeschränktes Eigentum von Immobilien Hornung.
Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung – auch auszugsweise – bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von Immobilien Hornung. Jede Zuwiderhandlung stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Regelung. Ist eine solche nicht vorhanden oder führt sie zu einem untragbaren Ergebnis, gilt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
(Stand: Juni 2025)
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