Impressum


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Angaben gemäß § 5 TMG


Sascha Hornung (Einzelunternehmer)


Immobilien Hornung


Jahnstraße 7


63486 Bruchköbel


Kontakt


Telefon: 06181-3060188


E-Mail: info@immobilien-hornung.de


Umsatzsteuer-ID


Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:


DE344744742


Aufsichtsbehörde


Gewerbeerlaubnis gem. §34c GewO wurde erteilt durch:


Main-Kinzig-Kreis-32.5 Gewerbe


Postfach 1465


63569 Gelnhausen


Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung


Name und Sitz des Versicherers:


DEVK


Versicherungen


Riehler Straße 190


50735 Köln


Geltungsraum der Versicherung:


Deutschland


Redaktionell Verantwortlicher


Immobilien Hornung


Sascha Hornung (Einzelunternehmer)


Jahnstraße 7


63486 Bruchköbel


EU-Streitschlichtung


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr.


Unsere E-Mail-Adresse finden Sie obig stehenden Impressum.


Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle


Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.


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Urheberrecht


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AGB


§ 1 Alle Angaben sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und basieren auf den uns erteilten Informationen unserer Auftraggeber. Hinsichtlich der vertragsrelevanten Objekte ist Immobilien Hornung daher auf die Auskünfte des Verkäufers, Vermieters, Bauherren und Bauträgers sowie der Behörden angewiesen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Angaben kann daher keine Haftung übernommen werden.

Darüber hinaus kann Immobilien Hornung für die Objekte keine Gewähr übernehmen und für die Bonität der Eigentümer/Interessenten nicht haften. Die Aufnahme von Verhandlungen bzw. der Geschäftsverbindungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung nachstehender Geschäftsbedingungen. Unsere Pflichten ergeben sich aus den Gesetzen und Gebräuchen unseres Berufstandes.


§ 2 Grundsätzlich berechnet Immobilien Hornung dem Kunden/Auftraggeber sämtliche Beratungsleistungen mit einem Stundensatz von 90,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Unter die Beratungsleistungen fallen sämtliche Honorarleistungen, die nicht durch eine Provisionszahlung abgedeckt sind, da entweder keine vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Immobilien Hornung getroffen wurde oder ein Kauf-/Mietvertragsabschluss zwischen dem Kunden/Auftraggeber und einer dritten Person nicht zustande gekommen ist. Die Erstberatung, sofern aus dieser mindestens ein Folgegeschäft zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Immobilien Hornung entsteht, ist für den Kunden/Auftraggeber kostenfrei.

Sollte es im Anschluss an die Erstberatung mit Ablauf einer Frist von 4 Wochen zu keiner weiteren Zusammenarbeit zwischen dem Kunden/Auftraggeber und Immobilien Hornung kommen oder sollten sich keine Folgegeschäfte aus der Erstberatung mit dem Kunden/Auftraggeber und Immopbilien Hornung ergeben, so kann Immobilien Hornung dem Kunden/Auftraggeber diese Erstberatung ebenfalls mit einem Stundensatz von 90,00 Euro zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Rechnung stellen.


§ 3 Die Weitergabe vertraulicher Angebotsdaten an Dritte ist nicht gestattet und macht Sie provisionspflichtig, sollte es dadurch zu einem Kauf- bzw. Mietvertragsabschluss kommen. Die Angebote von Immobilien Hornung sind für den Auftraggeber bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über unsere Angebote ist nur mit Zustimmung in Textform durch Immobilien Hornung gestattet.

Kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer aufgrund des Verstoßes gegen die vertrauliche Behandlung des Angebotes von Immobilien Hornung ein Vertrag zustande, so schuldet der Auftraggeber Immobilien Hornung die Provision (und zwar ohne Nachweisführung für die tatsächlich entstandenen Kosten – siehe Nr. 6 –).


§ 4 Die Kontaktaufnahme zwischen Käufer und Verkäufer ist grundsätzlich über Immobilien Hornung einzuleiten. Bei Direktverhandlungen ist auf Immobilien Hornung Bezug zu nehmen und Immobilien Hornung über das Ergebnis Nachricht zu geben.

Soweit keine andere Regelung vereinbart ist, darf eine Besichtigung nur im Einvernehmen mit Immobilien Hornung und dem Verkäufer/Vermieter vorgenommen werden.


§ 5 Ist dem Auftraggeber das angebotene Objekt bereits anderweitig bekannt, so hat er dies der Immobilien Hornung unverzüglich in Textform mitzuteilen.

Unterbleibt die Benachrichtigung, so gelten der Nachweis und die Verhandlung Immobilien Hornung als ursächlich für den Vertragsabschluss.


§ 6 Angebote von Immobilien Hornung sind freibleibend und unverbindlich.

Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.


§ 7 Mit dem Abschluss eines durch Nachweis oder Vermittlung von Immobilien Hornung zustande gekommenen Kauf-, Miet-, oder sonstigen Vertrages (direkt oder indirekt) ist eine Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision in Höhe von 5% des beurkundeten Kaufpreises bei Kaufverträgen und der 2,5-fachen Monatsmiete bei der Wohnungsvermietung sowie der 3,0-fachen Bruttomonatsmiete bei gewerblichen Vermietungen, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, am Tage des Vertragsabschlusses fällig. Bei Vermittlungen von Pachtobjekten werden 15 % der Jahrespacht, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, als Nachweis- oder Vermittlungsprovision in Rechnung gestellt. Grundsätzlich gelten für Maklerverträge mit Immobilien Hornung bezüglich der Höhe und Aufteilung (zwischen Verkäufer bzw.

Vermieter und Käufer bzw. Mieter) die jeweils ortsüblichen Provisionsbedingungen für Immobilienmakler. Der Provisionsanspruch gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen, oder wenn der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt. Sollte ein Kauf- oder Mietvertrag durch Verschulden des Verkäufers/Vermieters oder Käufers/Mieters rückabgewickelt werden, so entstehen dem Verursacher keine Schadensregressansprüche gegenüber Immobilien Hornung. In diesem Fall bleibt der Provisionsanspruch von Immobilien Hornung voll bestehen.


§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – sofern der Empfänger Vollkaufmann ist – Hanau am Main.

Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.


§ 9 Die teilweise Unwirksamkeit vertraglicher Bestimmungen oder Bedingungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Bedingungen nicht..


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